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Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer

Ein- oder Zweibettzimmer = freie Arzt und Krankenhauswahl. Mehrbettzimmerleistung entspricht genau der gesetzlichen Krankenkassenleistung.


Vorsicht bei Krankenhausaufenthalt!

Unbedingt auf Mehrbettzimmerleistung analog der gesetzlichen Kassen hinweisen, da es sonst zu empfindlichen Eigenzahlungen kommen kann, wenn man versehentlich als „Privatpatient“ eingestuft wurde und in ein Ein- oder Zweibettzimmer gelegt wird.

Falls man in der PKV später vom Mehrbettzimmer in eine bessere Leistungsstufe wechseln will, geht das nur bei unverändertem Gesundheitszustand. Wenn zwischenzeitlich Vorerkrankungen eingetreten sind werden diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, oder der Tarifwechsel ist nur mit einem Risikozuschlag möglich oder wird gar abgelehnt.


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16.11.2002