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| Bietet die Krankenversicherung mehrere Tarifwechselmöglichkeiten bei veränderten Lebenssituationen (z.B. Selbständigkeit). |
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| Ist die Gesellschaft deutlich mehr als 10 Jahre als Krankenversicherer tätig. |
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| Ist die Krankenversicherung nicht nur auf die nächsten Jahre sondern auch für Rentner, zumindest in der Vergangenheit, Beitragsstabil gewesen, beziehungsweise spricht die Annahmepolitik der Gesellschaft für eine günstige Prognose. |
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| Leistung bei Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie (Standard: Behandlung 100%, Ersatz 75% - 80%) |
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| Niedrige oder keine Höchstgrenze in den ersten Jahren. (Meistens gestaffelt die ersten 3 Jahre) |
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| Die höchste Ersatzleistung bei Brille und Kontaktlinsen und die Häufigkeit der Erstattung (1x oder mehrmals z.B. bei Bruch) |
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| Hilfsmittel (z.B. Bandagen, orthopädische Schuhe, Krankenfahrstühle) und die Häufigkeit der Erstattung |
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| Leistung bei Psychotherapie (Anzahl der max. Konsultationen und Höhe der Erstattung) |
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| Leistungen für eine stationäre Kur (Bei Angestellten wird dies i.d.R. vom Rentenversicherungsträger erstattet.) |
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| Leistungen bei Heilpraktikern (Höhe und diverse Heilverfahren) |
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| Sind die Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag, nur auf die letzten 3 Jahre begrenzt (nur ambulant)? |
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| Sind die Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag, nur auf die letzten 5 Jahre begrenzt (nur stationär)? |
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| Dauer des Versicherungsschutzes außerhalb Europas (2 Monate ist Standard) |
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| Höhe der Beitragserstattung in den letzten Jahren (Nur interessant bei einer Selbstbeteiligung von min. 150 EUR im Jahr) |
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| Verzicht der Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte), d.h. auch Leistungen über den 3,5-fachen Gebührensatz. |
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| Verzicht der Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte), d.h. auch Leistungen über den 3,5-fachen Gebührensatz. |
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| Nun können Sie festlegen, inwieweit die Beiträge berücksichtigt werden sollen (0 % = nur nach Leistung bis 100 % = nur nach Beitrag) |
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