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Die Private KrankenversicherungSie haben je nach Tarif freie Arzt- und Krankenhauswahl und können die Klinik bzw. jeden Arzt Ihres Vertrauens (ob Spezialist oder Professor) wählen. Ebenso können Sie auch während eines Quartals Ihren Arzt beliebig oft wechseln.Nach Rechnungsstellung durch den behandelnden Arzt können Sie die Abrechnung mit der Gesellschaft entweder sofort oder auch erst am Jahresende - ganz nach Ihrem Wunsch - vornehmen. Private Krankenversicherer erstatten auch von Ihnen noch unbezahlte Rechnungen in der Regel innerhalb von drei Wochen. Die Krankenhausbehandlungskosten werden direkt von der Gesellschaft abgerechnet. Ab Vertragsbeginn haben Sie sofort vollen tariflich vereinbarten Versicherungsschutz, sofern mindestens acht Monate Vorversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gegeben sind und ein nahtloser Übertritt zu einer privaten Krankenversicherung vorliegt. Besteht keine Vorversicherung, oder wechseln Sie von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen, so betragen - mit einigen Ausnahmen - die allgemeinen Wartezeiten drei Monate und die besonderen Wartezeiten (Zahnarzt, Psychotherapie und Entbindung) acht Monate. Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes können diese Wartezeiten entfallen. Wartezeitenerlass erfolgt generell bei Unfällen. Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss beläuft sich auf die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit einheitlich für privat versicherte Arbeitnehmer (§ 257 / SGB V). Dieser Zuschuss wir Ihnen wie bisher vom Arbeitgeber direkt mit Ihrer monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Kündigungsfristen:
Der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses. Rentner, die freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben zusätzlich zu ihrem ermäßigten Mitgliedsbeitrag einen festen Prozentsatz (z.B. 14,9 %, ermäßigter Satz der AOK Bayern), aus allen rentenähnlichen Einnahmen (Betriebsrenten, Zusatzversicherungen etc.) an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Privat versicherte Rentner müssen dagegen bei einem eventuellen Zusatzverdienst keine höheren Beiträge an die private Krankenversicherung abführen. AllgemeinesDer Beitrag in der Privaten Krankenversicherung berechnet sich vor allem nach Geschlecht, Tarif, Eintrittsalter und dem individuellem Gesundheitszustand beim Abschluss der Versicherung. Je jünger Sie einsteigen, desto günstiger sind Ihre monatlichen Beträge. Erhöhungen ergeben sich, wie auch in der gesetzlichen Kasse, nur durch höhere Kosten - nicht durch das Älterwerden oder durch Erkrankungen. 27.04.2009 |