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Bewertungsverfahren für PKV-UnternehmenA) DefinitionenEin PKV-Rating (Rating = engl. für "Einschätzung") ist ebenso wie ein PKV-Ranking (Ranking = engl. für "Einstufung") ein Bewertungsverfahren für private Krankenversicherungsunternehmen. Beim Rating werden die untersuchten Krankenversicherer bestimmten Qualitätsklassen zugeordnet (z.B. Bewertung mittels Schulnotensystem "sehr gut" bis "mangelhaft"). Ein und dasselbe Qualitätsurteil kann für verschiedene Krankenversicherer mehrfach vergeben werden, anders als beim Ranking. Hier werden die beteiligten Unternehmen in absteigender Rangfolge sortiert, jeder Platz wird nur einmal belegt. PKV-Rankings machen wenig Sinn Diese zwei Definitionen lassen erkennen, dass beide Vergleichsmethoden sich in ihren Aussagen unterscheiden. Rankings erlauben nur relative Qualitätsurteile, Rang 3 ist besser als Rang 8. Die Fragen "Um wie viel besser?" oder aber "Wie gut ist eigentlich Rang 3?" bleiben unbeantwortet. Ratings hingegen treffen eine explizite Qualitätsaussage (vergleichbar dem fünf Sterne-Restaurant bei Gastronomiebewertungen), die Güte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens ist direkt ablesbar. Die Rangfolge hier ist nicht entscheidend, sondern das absolut erreichte Qualitätsurteil. Damit wird deutlich, dass ein Ranking nur unzureichende Informationen zur Qualität eines Krankenversicherers enthält. Auf der "reinen" Produktebene hingegen ist ein Ranking hilfreich. Im Sinne eines Preis-/Leistungsvergleiches kann der Konsument über ein Produktranking die Zahl der für ihn in Frage kommenden Unternehmen eingrenzen. Da uns mit dieser Broschüre aber an einer umfassenden Bewertung von Krankenversicherungsunternehmen gelegen ist, sprechen wir im weiteren nur noch über PKV-Ratings. B) Qualitätseigenschaften eines PKV-Unternehmens Die Bewertung des Produktes 'Private Krankenversicherung' ist im Gegensatz zum Preis-/Leistungsvergleich allgemeiner Konsumgüter (z.B. Wäschetrockner) ein komplexes Unterfangen. Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird ein Vertragsverhältnis begründet, das im Normalfall erst mit dem Ableben des Versicherungsnehmers endet. D.h., mit der Entscheidung für eine private Krankenversicherung entsteht i.d.R. eine langfristige Vertragsbindung zwischen Kunde und Unternehmen. Ein sinnvolles PKV-Rating bewertet zugleich Produkt- und Unternehmensebene. Daher besteht ein fundiertes Rating für private Krankenversicherungen nicht nur aus einem Preis-/Leistungsvergleich von Tarifen verschiedener Anbieter, sondern enthält zusätzlich Aussagen zur finanziellen Situation der betrachteten Unternehmen. Bislang ist kein PKV-Rating bekannt, das allen Anforderungen genügt Bislang ist kein PKV-Rating auf dem Markt, das alle Qualitätseigenschaften in eine Gesamtbewertung einbezieht. Dies liegt einerseits daran, dass die Bewertung einzelner Qualitätskriterien (z.B. Risikostruktur des Versichertenbestandes, Beitragsstabilität, Qualifikation der Mitarbeiter) nur durch Kenntnis interner Daten möglich ist. Andererseits gehören manche Qualitätskriterien (z.B. Kundenzufriedenheit, Beraterqualität oder Motivation der Mitarbeiter) zu 'Soft-Facts', die nicht exakt messbar sind. FAZITWer die Wahl hat, hat die QualMit der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1994 haben sich die Freiräume der Versicherungsunternehmen hinsichtlich ihrer Produktgestaltung erheblich ausgedehnt. Auch in der PKV hat sich im Wettbewerb um Neukunden ein stark differenziertes Produktangebot herausgebildet. Auf seiner Suche nach dem passenden Krankenversicherungsschutz begegnet der Verbraucher einer kaum zu überblickenden Produktvielfalt mit einer Vielzahl unterschiedlichster Tarifmerkmale. Schon schlichte Preis-/Leistungsvergleiche gestalten sich vor diesem Hintergrund aufwendig, sind verständlicherweise aber gefragt wie nie. Drum prüfe, wer sich ewig bindet Trotz zunehmenden Wettbewerbs ist die Wahl eines Krankenversicherers auch heute noch in aller Regel eine "Entscheidung für's Leben". Warum ist das so? Das private Krankenversicherungssystem ist im Kapitaldeckungsverfahren mit Alterungsrückstellung konzipiert. In diesem System ist bis 2008 keine praktikable Möglichkeit gefunden worden, den Versicherten bei einem Wechsel des Unternehmens "ihre" Alterungsrückstellung mitzugeben. Kündigt ein Versicherungsnehmer seine private Krankenversicherung und wechselt zu einem anderen Unternehmen, so ist die bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Alterungsrückstellung für ihn vollständig verloren. Der Aufbau seiner "Altersvorsorge" beginnt bei dem neuen Krankenversicherer wieder bei Null. Je länger also ein Krankenversicherungsvertrag bestanden hat, desto mehr überwiegen die Nachteile bei einem Wechsel. Die Bindung an ein einmal gewähltes Unternehmen wird insofern noch verstärkt, als der Gesetzgeber auch die Möglichkeiten zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung weiter eingeschränkt hat. Ab 2009 abgeschlossene Krankenversicherungen beinhalten ein generelles Mitnahmerecht der Altersrückstellungen, wurden dadurch etwas teuerer, aber wenigstens gehört dieser generelle Nachteil der Vergangenheit an. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn ein veränderter Gesundheitszustand kann einen Wechsel unmöglich machen. 27.04.2009 |