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Was muss der Arbeitgeber maximal dazuzahlen?
Antwort: An einer tariflichen Selbstbeteiligung muss sich der Arbeitgeber nicht beteiligen. Dafür kommt Ihnen aber die Beitragsrückerstattung auch alleinig zu Gute.
Beispiel:
Vater mit zwei Kindern
Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung EUR 536,56 mtl.
Der Arbeitgeber bezahlt genau die Hälfte = EUR 268,28
Die Pflegeversicherung wird ebenfalls zur Hälfte bezahlt.
27.04.2009
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