Kontakt

Was muss der Arbeitgeber maximal dazuzahlen?

Antwort: An einer tariflichen Selbstbeteiligung muss sich der Arbeitgeber nicht beteiligen. Dafür kommt Ihnen aber die Beitragsrückerstattung auch alleinig zu Gute.

Beispiel:

Vater mit zwei Kindern

Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung EUR 536,56 mtl.
Der Arbeitgeber bezahlt genau die Hälfte = EUR 268,28
Die Pflegeversicherung wird ebenfalls zur Hälfte bezahlt.

27.04.2009