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Was ist mit der Beitragsrückerstattung?

Antwort: Falls die Beitragsrückerstattung ein Entscheidungskriterium sein sollte, lassen Sie sich nicht blenden. Nur ein erfahrener Berater kann hier Entscheidungshilfen geben, denn bei einigen Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung an den Versicherer geschickt werden.

Bei anderen müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen um an die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen, schicken Sie Rechnungen ein, beginnt die Staffel von neuem. Die Rückerstattung bezieht sich jedoch nie auf den kompletten Beitrag bzw. alle Tarife. Hier ist man eventuell geneigt mit Untersuchungen zu warten, weil man sonst die Rückerstattung aufs Spiel setzt, aber das kann nicht Sinn einer Krankenversicherung sein !

Ein paar neue Tarife zahlen Rückerstattungen auch, wenn nur Zahn- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen wurden, fragen Sie bei Interesse Ihren Makler.


11.10.2003