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Wie läuft die Abrechnung, muss ich wirklich die Arztrechnungen „vorstrecken“?

Antwort: Nein, Sie erhalten nach Abschluss einer Behandlung die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an Ihre Krankenversicherung - Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann erst überweisen Sie an den Arzt.


Die Zahlungen der Krankenversicherungen haben sich, auch durch den Fortschritt der EDV, auf 8 - 14 Tage verkürzt.

Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht oft telefonisch, z.B. Wiederholungsrezepte ). Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung (auch Bagatellarzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden können!).

Bei Krankenhausaufenthalt wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet (Klinik-Card abgeben).

Beim Zahnarzt funktioniert es wie beim Haus- oder Facharzt, jedoch sollte vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden um Überraschungen zu vermeiden (z.B. die Zahnstaffel sieht noch keinen so hohen Rechnungsbetrag vor). Zahnstaffel heisst Summenbegrenzung, je nach Versicherung bis zu zehn Jahren.


14.04.2002