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Was hat es mit den neuen 10 % Beitragsaufschlag auf sich?

Antwort: Der gesetzliche Zuschlag von 10 %
  • gilt für alle Verträge, die nach dem 31.12.99 angenommen wurden.
  • wird ab Alter 20 bis Alter 60 erhoben.

  • Bestandskunden haben ein Wahlrecht bezüglich des gesetzlichen Zuschlags
    Bei Bestandskunden wurde der gesetzliche Zuschlag in mehreren Schritten erhoben. Sie zahlten ab dem 01.01.2001 einen 2%-igen Zuschlag bis nach fünf Jahren insgesamt 10 % erreicht wurden.

    Zum Bestand zählten alle Kunden, die - unabhängig vom Versicherungsbeginn - vor dem Stichtag 01.01.2000 eine Annahmeerklärung oder die Police erhalten haben.

    Bestandskunden konnten diesem Zuschlag zum 01.01.2001 widersprechen. Dieser Widerspruch galt dann auch für die folgenden noch ausstehenden Erhöhungen.

    Hierzu wurden die Bestandskunden, von Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung rechtzeitig informiert.


    Der gesetzliche Zuschlag und seine Auswirkungen im Alter
    Die Mittel aus der zusätzlichen Altersrückstellung und dem gesetzlichen Zuschlag werden zur Beitragsstabilisierung ab dem Alter 65 eingesetzt. Je nach Höhe der Rückstellungen werden diese ab dem Alter 80 zusätzlich zur Beitragsreduzierung verwendet.
    Der gesetzliche Zuschlag
    Der gesetzliche Zuschlag von 10 % des Tarifbeitrages ist eine gesetzliche Zwangsabgabe und kein Krankenversicherungsbeitrag. Er muss in voller Höhe dem Versicherten gutgeschrieben werden, so schreibt es das Gesetz vor. Abschlusskosten sind in dieser Abgabe nicht einzurechnen.

    27.04.2009