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Welche Medikamente muss die private Krankenversicherung erstatten ?



Meist alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimittel wie z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet.

Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.

07.04.2005