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Wann kann ich eine PKV kündigen?

Antwort: Drei Monate zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres wobei die Mindestvertragsdauer gilt und bei jeder Beitragserhöhung mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Erhöhung, unabhängig von der Mindestvertragsdauer.

Ausnahmen gelten eventuell bei abgeschlossenen Krankenhaus- oder Krankentagegeldern wo es vereinzelt zu Schwierigkeiten bei einer Kündigung vor Ablauf der regulären Vertragsdauer kam, aber selbst hier gibt es Lösungen.



11.10.2003