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Muss mein Arbeitgeber bei später hinzukommenden Familienmitgliedern überall die Hälfte des Beitrages bezahlen?

Antwort: Ja. Bis zur Höhe des maximal zuschussfähigen Arbeitgeberhöchstbetrages, der sich an dem durchschnittlichen Beitrag der GKV bemisst.

Ab 2009: EUR 268,28 Krankenversicherungsbeitrag plus zusätzlich für die Pflegeversicherung EUR 35,83 muss der Arbeitgeber dazubezahlen, egal wie viele Familienmitglieder.

Anders ist es bei der Selbstbeteiligung. Dort kann sich der Arbeitgeber bis EUR 600 im Jahr beteiligen und dies steuerlich geltend machen. Jedoch wird dies nur in wenigen Firmen praktiziert.


08.04.2005