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Bleibt ein Risikozuschlag, der vor Abschluss des Vertrages von der Versicherung erhoben wurde, lebenslang erhalten?
Antwort: Auf Antrag können Sie nach 3 Jahren auf Wegfall des Risikozuschlages drängen (bei jeder Krankenversicherung!). Dies geht natürlich nur, wenn ein entsprechendes Attest vom Arzt vorliegt, dass die damals bestandene Krankheit ausgeheilt ist, bzw., dass keine Behandlungen mehr zu erwarten sind.
12.04.2002
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