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Kann ein Versicherer nachträglich die Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen?
Antwort: Nein.
Die bei Abschluss bestehenden Bedingungen bleiben Ihnen erhalten, anders wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge können nur im Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen beantragt und genehmigt werden müssen.
Es kann also weder passieren, dass die Beiträge zu wenig noch zu hoch angepasst werden. Die Beiträge werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten in ihrer Altersgruppe (in der Sie bei Abschluss eingetreten sind) entsprechend gestiegen sind. Ihr Eintrittsalter erhöht sich also während der Laufzeit nicht.
12.04.2002
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