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Wenn ich eine Krankheit nicht angebe, wie lange kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder einen Risikozuschlag erheben?
Antwort: Viele Versicherer haben sich auf eine Frist von 3 Jahren geeinigt, d.h. nach Ablauf Frist kann der Versicherer weder vom Vertrag zurücktreten noch die Beiträge durch einen nachträglichen Risikozuschlag erhöhen.
Das gilt nicht für Vorsatz, z.B. laufende Krebsbehandlung oder Folgen die zurückgeblieben sind (z.B. Fremdmaterialien nach einer OP).
Krankenhausaufenthalte sind meistens aus den letzten 10 Jahren anzugeben. Da die Gesundheitsfragen unterschiedlich gestellt werden, hängt. u.U. auch die Wahl der Versicherungsgesellschaft davon ab.
Da jedoch die Gesundheitsfragen unterschiedlich gestellt werden, sollten Sie einen erfahrenen Berater hinzuziehen.
12.04.2002
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