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Kann die Versicherung die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheiten für mich erhöhen?

Antwort: Nein.

Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko.

Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet hat.


Grundsätzlich gilt:
Alle diagnostizierten Krankheiten aus den letzten 3-5 Jahren (Es werden je nach Gesellschaft unterschiedliche Zeiträume abgefragt) die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollte man peinlichst genau notieren und mit dem Berater besprechen. Vorsicht, wenn der Berater alles herunterspielt und nichts in Antrag einträgt, verabschieden Sie ihn freundlich und sehen Sie von einem Abschluss ab.

Jede diagnostizierte Krankheit, auch wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird, zu späteren Problemen führen (zu 90% innerhalb der ersten 3 Jahre!). Ohnehin brauche Sie hierfür einen Vollprofi und nicht jemanden der Anträge ausfüllen auswendig gelernt hat.

Entschuldigen Sie meine offenen Worte, aber ich habe schon viele Leute kennengelernt die wegen Unsachgemässer Beratung in den ersten 12 Monaten gekündigt wurden. Der Kontakt zum Berater ist gerade die ersten 36 Monate sehr wichtig, auch in Bezug auf die Zahnstaffeln etc.


12.04.2002