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HIV-Infektion - erworben während der beruflichen Tätigkeit
Bei einer HIV-Infektion leistet die Gesellschaft, wenn der Beruf der versicherten Person in der nachstehenden Liste enthalten ist und die Infektion nach Versicherungsbeginn erfolgte und hervorgerufen wurde
- durch eine Verletzung, die mit einem spitzen Gegenstand durch einen Unfall hervorgerufen wurde oder
- durch den Umgang mit Blut bzw. einer bluthaltigen Körperflüssigkeit.
Der Versicherte muss die HIV-Infektion während der Ausübung der normalen Tätigkeit seines Berufes erworben haben. Die Serokonversion muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall erfolgen.
Zusätzlich gelten folgende Bedingungen für die Anerkennung eines Leistungsfalles:
- Die versicherte Person muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Unfall einen Bluttest durchführen lassen, der das Nichtvorhandensein von HIV-Viren oder von Antikörpern auf HIV-Viren anzeigt.
- Innerhalb von 10 Tagen nach dem Unfall müssen die Umstände des Unfalls am Sitz der Gesellschaft detailliert gemeldet werden sowie eine Bestätigung gegeben werden, dass ein Bluttest (beschrieben unter a.) erfolgte
- Der Unfall muss nach dem üblichen berufsgenossenschaftlichen oder anderen für die Berufsgruppe verbindlichen Verfahren gemeldet und anerkannt worden sein. Die HIV-Infektion muss durch die berufsständischen Organisationen anerkannt worden sein.
Die oben genannte Liste beruflicher Tätigkeiten umfasst:
- Ärzte (Allgemeinärzte, Fachärzte, etc. und Zahnärzte
- Personal in medizinischen Labors
- Küchenpersonal im Krankenhaus
- Arzthelfer / -innen
- Hebammen
- Wäschereipersonal im Krankenhaus
- Polizisten
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- Krankenschwester / -pfleger
- Krankenhaushilfspersonal
- Reinigungspersonal im Krankenhaus
- Zahnarzthelfer / -innen
- Sanitäter
- Feuerwehrleute
- Gefängnispersonal
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Dieses Deckungselement wird nur solange versichert, solange keine Immunität durch Impfung vorbeugend erworben werden kann und solange keine zugelassene Therapieform existiert, die zur Ausheilung führt.
28.07.1999
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