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Schlaganfall
Jeglicher zerebrovaskuläre Insult mit über mehr als 24 Stunden andauernden neurologischen Folgeerscheinungen einschließlich Hirninfarkt, Blutung und Embolie extrakranialen Ursprungs. Der Nachweis einer permanenten neurologischen Schädigung, die auf dieses Ereignis zurückzuführen ist, muss durch einen Neurologen erbracht werden.
Der Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 6 Wochen nach dem Ereignis, wenn entsprechende Befunde nach Ablauf dieser Frist erhoben und vorgelegt werden.
Ausgeschlossen sind:
- zerebrale Symptome als Folge von Migräne sowie Hirnschäden als Folge von Traumen oder einer Hypoxie,
- Gefäßerkrankungen, die die Augen bzw. den Sehnerv beeinträchtigen,
- sowie ischaemische Störungen des vestibulären Systems.
08.07.2000
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