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Parkinsonsche Krankheit
Eine langsam fortschreitende degenerative Erkrankung des Zentralnervensystems infolge von Degeneration des Substantia nigra mit Verminderung der Transmittersubstanz Dopamin. Die Diagnose muss eindeutig und gesichert sein und durch einen Facharzt für Neurologie erfolgen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- die Erkrankung ist nicht medikamentös eindämmbar;
- die Symptome sind fortschreitend;
- mindestens drei der folgenden Tätigkeiten können von der versicherten Person nicht ohne Hilfe einer anderen Person ausgeführt werden: körperliche Hygiene, An-/Auskleiden, Bewegungsfähigkeit, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Verrichten der Notdurft, Kontinenz. (Genaue Formulierung unter Option: Pflegebedürftigkeit im Alter)
Gedeckt ist ausschließlich die idiopthatische Parkinsonsche Krankheit. Ausgeschlossen ist jegliche aufgrund von Drogen oder sonstigen toxischen Stoffen entstandene Parkinsonsche Krankheit.
08.07.2000
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