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Lähmung

Vollständige und dauerhafte Lähmung als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Es ist ein Nachweis über die vollständige und dauerhafte Unterbrechung der Leitfähigkeit des Rückenmarks zu erbringen, wobei der Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis zeitlich und ursächlich klar erkennbar ist.

28.07.1999