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Bypass-Operation der Koronararterien

Klinische Diagnose von Verengung oder Verschluss von Herzkranzgefäßen mit Indikation einer Bypass-Operation. Der Anspruch auf Leistung entsteht nach durchgeführte Operation.

Ausgeschlossen sind nichtchirurgische Verfahren wie Angioplastie, Laserbehandlung und andere, nichtoperative Verfahren.

Bei dieser Deckung wird keine Versicherungsleistung fällig, wenn die Diagnose innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes gestellt wird. Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt dieselbe Wartezeit für den zusätzlichen Versicherungsschutz.

28.07.1999