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Krebs
Vorliegen eines histologisch nachgewiesenen malignen Tumors, der charakterisiert ist durch eigenständiges Wachstum, infiltrative Wachstumstendenz und Metastasierungstendenz. Unter den Begriff Krebs fallen auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems. Ausgeschlossen sind alle Hautkrebserkrankungen, außer malignen Melanomen. Ausgeschlossen sind weiterhin Carcinoma-in-situ und Tumore bei gleichzeitig bestehender HIV-Infektion.
Bei Krebserkrankungen wird keine Versicherungsleistung fällig, wenn die Diagnose innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes gestellt wird. Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt dieselbe Wartezeit für den zusätzlichen Versicherungsschutz.
28.07.1999
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