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Der Anfang der GeschichteHerr Glücklich und Herr Traurig sind Kollegen auf dem Bau. Sie verdienen dort beide EUR 2000 netto monatlich. Beide sind verheiratet, haben je zwei schulpflichtige Kinder und haben vor kurzem ihr eigenes Heim finanziert (EUR 1000 mtl. Belastung). Die Ehefrauen von Herrn Glücklich und Herrn Traurig sind nicht berufstätig.Durch einen Sturz verletzen sich Herr Glücklich und Herr Traurig schwer an den Sprunggelenken beidseitig. Durch Krankenhausaufenthalt und anschließende Reha- und Kuraufenthalte sind Herr Glücklich und Herr Traurig länger als 78 Wochen nicht arbeitsfähig. Beide haben vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von EUR 1500 abgeschlossen. Der Unterschied: Herr Glücklich hat den PREMIUM Tarif, Herr Traurig den Tarif der BANANIA. 78 Wochen später:Herr Glücklich und Herr Traurig bekommen Post von ihrer Krankenversicherung. Es wird Ihnen mitgeteilt, dass der Krankentagegeldversicherer der Auffassung ist, sie seien laut Bedingungen berufsunfähig. Damit wird die Zahlung des Krankentagegeldes per sofort eingestellt.Herr Glücklich und Herr Traurig wenden sich an ihre zuständige Berufsgenossenschaft und beantragen eine Prüfung auf Minderung der Erwerbsfähigkeit. Es wird ihnen mitgeteilt, dass diese Prüfung ca. 6 - 12 Monate in Anspruch nimmt. Vorschussleistungen gibt es keine. Durch die noch nicht abgeschlossene Prüfung der Berufsgenossenschaft werden auch keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Es bliebe Herrn Glücklich und Herrn Traurig nur die Möglichkeit ihre Familien freiwillig zu versichern. Aber von welchem Geld? In ihrer Not wenden Herr Glücklich und Herr Traurig an ihr zuständiges Arbeitsamt. Dort wird ihnen mitgeteilt, dass eine Leistung nicht möglich ist, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Auf die Frage beider wovon Sie denn ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen, erhalten sie den Hinweis auf das Sozialamt. Dort angekommen erfahren sie, dass eine Leistung erst möglich ist, nachdem ihre Eigenmittel vollständig aufgebraucht sind. Dazu gehören natürlich auch die beiden Häuser. Jetzt erinnern sich Herr Glücklich und Herr Traurig, dass doch da vor Monaten mal ein Versicherungsonkel bei ihnen gewesen ist. Der hatte sie von der Wichtigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung überzeugen können. Also wenden sich beide an ihren BU Versicherer und sind erstaunt wie groß plötzlich die Unterschiede werden. Denn bis jetzt teilten sie ja das gleiche Schicksal.
25.04.2002 |