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Checkliste zur BU-Versicherung
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten
Sie zunächst Ihren Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung
vom Rentenversicherungsträger errechnen lassen.
Sobald Sie die Differenz zwischen jetzigem Nettoeinkommen und gesetzlichem
Rentenanspruch kennen, können Sie die Versorgungslücke privat
schließen.
Angebote zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen Sie, indem
Sie das folgende 21-Punkte-Programm mit Ihrem Versicherungsvermittler durchgehen.
BEDINGUNGEN:
Gilt der Versicherte laut Bedingungen bereits als berufsunfähig, wenn er seinen
zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und verzichtet der
Versicherer darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen?
Außerdem:
- Etwas ungünstig wäre es, wenn bei der Betrachtung des Berufes
auch der vor einem Berufswechsel ausgeübte Beruf mit herangezogen wird,
dann sollte dies zeitlich begrenzt sein! (1 Jahr)
- Günstig bei Tarifen ohne Verweisungsverzicht ist es, wenn ab einem
bestimmten Alter (z.B. 50, 53 oder 55 Jahre) auf die Verweisung verzichtet wird.
- Im Falle einer konkreten Verweisung ist es wichtig, dass in den Bedingungen
festgeschrieben steht, dass die Verweisungstätigkeit der bisherigen
Lebensstellung und Ausbildung entspricht.
Siehe auch Berufsklauseln (Punkt 16)
2. Nachprüfungsverfahren
Legt der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit die
gleichen Kriterien zu Grunde wie bei der Erstprüfung?
Ungünstig wäre es, wenn bei der Nachprüfung verwiesen werden
könnte.
(Fundstelle Buz/BU: § 7, Absatz 1)
3. Prognosezeitraum
Leistet der Versicherer laut Bedingungen bereits dann, wenn der Arzt eine
Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten
diagnostiziert?
Unakzeptabel ist die Definition voraussichtlich dauernd,
die laut Rechtsprechung einen Zeitraum von drei Jahren meint.
(Fundstelle Buz/BU: § 2, Absatz 1)
4. Rückwirkende Anerkennung
Zahlt der Versicherer die Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit,
falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann?
Ein weiteres K.O.-Kriterium ist die Formulierung: So gilt die Fortdauer
dieses Zustands als Berufsunfähigkeit. Sie bedeutet: Der Versicherer
zahlt erst ab dem 7. Monat eine Rente.
(Fundstelle Buz/BU: § 2, Absatz 3)
5. Rückwirkende Zahlung
Zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend (z.B. mind. bis zu drei Jahren) ab
Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie versäumt haben, ihm diese frühzeitig
(innerhalb von drei Monaten) nach Eintritt zu melden?
Wenn nein, Finger weg! Im Krankheitsfall, z.B. gerade bei Unfällen, dauert es oft
sehr lange, bis Ihre Angehörigen sich bei den Versicherungen melden!
(Fundstelle Buz/BU: § 1, Absatz 3)
6. Rücktritt des Versicherers
Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er feststellt,
dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat?
Günstig ist ein möglichst kurzes Rücktrittsrecht. Optimal sind hier 5 Jahre.
(Fundstelle Buz: § 9, Absatz 2 oder § 10, unterschiedliche Absätze)
7. Unverschuldete Obliegenheitsverletzung
Verzichtet der Versicherer bedingungsmäßig auf die Anwendung des § 41
Versicherungsvertragsrecht (VVG)?
Ungünstig ist die Beibehaltung des § 41
VVG, da der Versicherer dann die Möglichkeit hat, höhere Beiträge zu
verlangen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte schuldlos bestimmte
Angaben nicht gemacht hat.
(Fundstelle: unterschiedlich)
8. Pflegefall
- Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige Rente?
Üblich: ab 3 Pflegepunkten.
- Ab wann zahlt der Versicherer die volle vereinbarte Rente? Günstig:
ab 1 Pflegepunkt.
(Fundstelle Buz/BU: § 2, Absatz 8)
- Wird die Pflegebedürftigkeit an den Kriterien der Pflegepflichtversicherung
gemessen?
9. Beitragsstundung
Stundet der Versicherer die Beiträge, solange noch nicht geklärt ist, ob er
das Leiden als Berufsunfähigkeit anerkennt?
Günstig ist eine zinslose Stundung.
10. Rückzahlung von Renten
Verzichtet der Versicherer auf Rückzahlung der bereits gezahlten Renten, wenn er
die Berufsunfähigkeit zunächst nur befristet anerkennt und später einen
negativen Bescheid erteilt?
(Fundstelle BU: § 11, Absatz 2)
Ist die Höhe der Bruttobeiträge während der Vertragslaufzeit garantiert
(bedingungsgemäßer Verzicht auf Anwendung des § 172
Versicherungsvertragsgesetz)?
(Fundstelle: unterschiedlich)
Verzichtet der Versicherer auf die Arztanordnungsklausel?
Andernfalls kann Ihr Rentenanspruch verfallen, wenn Sie sich nicht nach
ärztlichen Weisungen richten.
(Fundstelle Buz § 4, Absatz 4; BU: § 10, Absatz 4)
13. Ausschlüsse
z.B. Luftfahrtklausel, Fahrveranstaltungen
14. Geltungsbereich
- Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder lediglich für das
Gebiet der Bundesrepublik?
- Welche zeitliche Befristung gilt für Schutz?
- Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Wohnsitz für längere
Zeit ins außereuropäische Ausland verlegt wird?
- Gelten besondere Bestimmungen, falls Sie im Ausland berufsunfähig werden?
Wenn ja, welche?
15. Besonderheiten
Welche Sonderleistungen bietet der Versicherer ohne zusätzlichen Beitrag bei
Eintritt oder Ende der Berufsunfähigkeit?
z.B. Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten
VERTRAGSGESTALTUNG
16. Berufsklausel
Bietet das Angebot für Ihre Tätigkeit eine Berufsklausel wie beispielsweise
für Ärzte oder Anwälte?
Berufsklauseln erschweren es dem Versicherer in aller Regel, Sie auf eine
andere Tätigkeit zu verweisen, falls Sie berufsunfähig werden und sind
daher für Sie vorteilhaft. Wichtig: Die Sonderklausel sollte in jedem Fall
den Begriff Lebensstellung enthalten oder auf Ihre konkrete Tätigkeit
abstellen etwa Facharzt für Chirurgie. Die Formulierung sollte seinen
Beruf als z.B. Arzt statt einen Beruf als Arzt lauten. Andernfalls
werden Sie in diesem Beispiel zwar nicht auf arztfremde Tätigkeiten verwiesen,
müssen aber womöglich drastische Gehaltseinbußen hinnehmen.
Günstiger ist es dann in der Regel, wenn der Versicherer generell auf die
abstrakte Verweisung verzichtet.
Sollte immer optional möglich sein.
18. Anzeigepflicht
Verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie ihm nach Vertragsabschluss einen
Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko anzeigen müssen, zum Beispiel
wenn Sie neuerdings eine gefährliche Sportart ausüben?
19. Rentenflexibilität
Bietet Ihnen der Versicherer die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsrente
nachträglich zu erhöhen?
Das ist günstig, falls Sie später eine höhere Rente wünschen
- zum Beispiel, weil Sie unterdessen geheiratet oder sich selbstständig gemacht
haben.
20. Umorganisation des Betriebes bei Selbständigen
Der Beruf des Selbständigen ist die Leitung seines Betriebes. Es ist daher
im BU-Fall zu prüfen, ob dem Selbständigen unter Einsatz seines
Restleistungsvermögens eine Verlagerung seiner Tätigkeit oder die
Umorganisation seines Betriebes möglich ist. Besonderen Kapitaleinsatz
oder erhebliche Einkommenseinbußen muss er dabei jedoch nicht hinnehmen.
Viele Versicherer weisen in den Bedingungen nicht speziell auf die Umorganisation
hin. Gestützt auf die gängige Rechtssprechung gehört diese bei
Selbständigen jedoch zum möglichen Prüfungsumfang jedes
Versicherungsunternehmens. Durch die Nichterwähnung dieses Umstandes wird der
Kunde streng genommen über den wahren Prüfungsumfang im Unklaren gelassen!
Die Nichterwähnung der Umorganisation in den Bedingungen bedeutet keinen
bedingungsgemäßen Verzicht auf die Umorganisation.
Die Umorganisation darf nicht mit der abstrakten Verweisung verwechselt werden, da
lediglich eine Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers
stattfindet. So entschied bereits mehrfach die höchstrichterliche Rechtssprechung
(vgl. BGH VersR 1996, 1090).
Fazit:
So ist dem Versicherten oft nicht klar, dass er bei konkreter Ausübung eines
sogenannten Ersatzberufes unter Umständen keine Berufsunfähigkeitsleistungen
erhält. Auch der selbständig tätige Kunde erkennt möglicherweise
nicht, dass ihm bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Umorganisation seines
Betriebs zugemutet werden kann.
21. Umgestaltung des Arbeitsplatzes bei Angestellten
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als
Angestellter nach Umgestaltung seines Arbeitsplatzes weiter tätig sein könnte
und der Arbeitgeber der Umgestaltung zustimmt. Stimmt der Arbeitgeber der Umgestaltung
des Arbeitsplatzes (z.B. behindertengerecht) nicht zu, werden bei sonstigen Vorliegen
der Berufsunfähigkeitsvoraussetzungen Leistungen erbracht.
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