Kontakt

Was passiert im Leistungsfall?

Für die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Zu diesem Zweck erhalten Sie in der Regel eine ganze Menge Fragebögen, die dann vollständig ausgefüllt dem Versicherer vorzulegen sind.

Hier stellt sich die Frage, ob sich jetzt nicht doch die Kontaktaufnahme und der Abschluss über unser Haus gelohnt hat. Gerade im Leistungsfall sollte ihnen jemand zur Seite stehen, der allein schon von seiner Rechtsstellung her auf Seiten des Versicherten steht. Nur der  Makler nach § 93 hat diesen Status.

Was glauben Sie, wie wird die Hilfe ihres Sachbearbeiters der Versicherung bei der Beschreibung Ihres Berufes aussehen? Kann es nicht sein, dass doch wichtige Details, die mit zur Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades dienen würden, in dem ganzen Chaos untergehen und erst zu spät Beachtung finden?

Was antworten Sie den Rechercheuren, die Ihnen manche Versicherer ins Haus schicken? Diese erkundigen sich nach der beruflichen Situation und fertigen ein Protokoll an, dass der Versicherte unterschreiben soll.

Für diese Unterstützung müssen Sie aber nicht in unserer Nähe wohnen, denn wir arbeiten Bundesweit und machen keine Unterschiede in der Betreuung.

Im Zeitalter der EDV kann heute vieles in Minutenschnelle erledigt werden, wozu man früher Termine vereinbaren musste.

17.06.2001