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Brauche ich eine Dynamik und muss ich diese beibehalten?

Antwort: Ja

Sie brauchen eine Dynamisierung, denn sonst steht Ihre Altersversorgung auf dem Spiel, wenn der Vertrag mit 65 endet. Wird die Dynamik von vornherein ausgeschlossen, ist sie nachträglich nicht mehr abschließbar. Die Dynamikerhöhung muss ohnehin nicht zwingend eingehalten werden, jedoch nach der 3. Ablehnung (seitens des Versicherten) entfällt dieser Vertragsbestandteil endgültig.

Von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente können Sie in aller Regel keine jährlich um 10 % steigenden Alters-Sparbeiträge bezahlen. Das funktioniert in der Praxis nicht; schon gar nicht, wenn die BU früh eintritt. Deshalb brauchen Sie die garantierte steigende Beitragsbefreiung bei Berufunfähigkeit (beitragsfreie Dynamik): Werden Sie berufsunfähig, dann wird Ihnen ihre (fondsgebundene) Leben- bzw. Rentenversicherung eben nicht nur beitragsfrei weiterbezahlt, sondern darüber hinaus der jeweils aktuelle Beitrag Jahr für Jahr um i.d.R. 10 Prozent dynamisiert.

26.06.2001