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Die Spezialhaftpflichtversicherung für Produzenten

Der Produzent hat neben dem konventionellen Personen- und Sachschadenrisiko auch aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu haften. Hinzu kommt ein erhebliches Vermögensschadenrisiko, weil bei Abnehmern durch mangelhafte oder falsche Produkte umfangreicher vergeblicher Produktionsaufwand entstehen kann. Deshalb ist die konventionelle Betriebs-Haftpflichtversicherung für den Produzenten nicht ausreichend. Vielmehr ist eine Spezial-Haftpflichtversicherung unbedingt erforderlich.

Neben der Deckung für das allgemeine Betriebsrisiko und über das sogenannte konventionelle Produkt-Haftpflichtrisiko hinaus macht nämlich diese Spezial-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz auch für weitere Produkt-Haftpflichtschäden möglich, und zwar z.B.
  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei daraus entstehenden weiteren Schäden.

  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz für vergebliche Verbindungs- und Vermischungstatbestände, also für Kosten Dritter, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der mangelhaften Erzeugnisse des Produzenten mit anderen Produkten entstehen.

  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz für vergebliche Weiterverarbeitungskosten infolge mangelhafter Erzeugnisse. Es werden die Fälle erfasst, in denen das Erzeugnis des Produzenten durch Weiterverarbeitung oder -bearbeitung zu einer neuen Sache umgestaltet wird, ohne dass eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Produkten erfolgt.

  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz für Aus- und Einbaukosten. Die Aufwendungen Dritter für die Beseitigung, den Ausbau oder die Freilegung mangelhafter Erzeugnisse des Produzenten sowie für den Einbau, das Anbringen oder die Verlegung mangelfreier Erzeugnisse sind Vermögensschäden, für die durch die Spezial-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz geboten werden kann.

  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz für Produzenten von Maschinen und Maschinenteilen. Durch die Maschinenklausel wird Maschinenfabriken und Betrieben, die sich mit Montage bzw. Wartung von Maschinen beschäftigen, für den Fall Versicherungsschutz geboten, dass durch die von ihnen gelieferten, gewarteten oder montierten Maschinen und Maschinenteile mangelhafte Sachen hergestellt werden.

  • Spezial-Haftpflicht-Versicherungsschutz für Produzenten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien für den Fall, dass Umpackkosten beim Abnehmer entstehen, weil die Verpackung fehlerhaft war.

Die Spezial-Haftpflichtversicherung bietet darüber hinaus, soweit vereinbart,
  - weltweite Deckung (Export in alle Welt, Arbeiten in aller Welt und ggf. ausländische Unternehmenstöchter mit Besonderheiten für USA),
  - bedarfsgerechte Versicherungssummen,
  - Versicherungsschutz für Haftung aus verlängerten Gewährleistungsfristen,
  - Versicherungsschutz für Gewässer- und Umweltschadenrisiken,
  - Versicherungsschutz auch für private Risiken des Unternehmers,
  - Versicherungsschutz für eine Vielzahl weiterer Risiken.


Auch die Spezial-Haftpflichtversicherung kann dem Produzenten nicht alle Risiken abnehmen. Dazu gehören insbesondere:
  - die Nachbesserung der Erzeugnisse des Versicherungsnehmers,
  - Ansprüche auf Wandlung oder Minderung,
  - Erprobungsrisiken,
  - die Erfüllung selbständiger Garantiezusagen,
  - Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder schriftliche Anweisungen des Auftraggebers.

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15.10.2000