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Grundsätzliches zur Betriebshaftpflichtversicherung für Produzenten

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt vor Einbußen durch Haftpflichtansprüche anderer Personen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht - sowohl vor den Folgen der Verschuldenshaftung als auch der verschuldensunabhängigen Haftung. Sie bietet Versicherungsschutz bei Personen - und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Die Ersatzpflicht umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Noch einmal die bereits erwähnten Verantwortungsbereiche, auf die sich die Betriebs-Haftpflichtversicherung bezieht:
  • Verantwortung des Produzenten für die Sicherheit der Produkte, damit Abnehmer und sonstige Personen nicht zu Schaden kommen;
  • Verantwortung des Produzenten für das sichere Ausführen von Arbeiten im Betrieb und auf fremden Grundstücken, damit durch diese Arbeiten niemand zu Schaden kommt;
  • Verantwortung des Produzenten gegenüber seinen Betriebsangehörigen, auch soweit sie auf fremden Grundstücken tätig sind.

Der Umfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung wird vor allem dadurch bestimmt, wie die betrieblichen Tätigkeiten im Versicherungsschein beschrieben sind und wie der Versicherungsschutz im einzelnen ausgestaltet ist. Wichtig ist, dass die Gefahren eines Produktionsbetriebes wirklich bestmöglich vom Versicherungsschutz umfasst werden. Optimalen Versicherungsschutz bietet die Betriebs-Haftpflichtversicherung nur, wenn sie den Anforderungen gerecht wird, die heute an zeitgemäßen Versicherungsschutz gestellt werden. An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Betriebs-Haftpflichtversicherung grundsätzlich neben dem „Allgemeinen Betriebsrisiko“ zwar auch das „Produkt-Haftpflichtrisiko“ deckt, jedoch nur soweit es sich um Personen- und Sachschäden handelt und soweit die Haftung nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultiert.

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung enthält auch ansonsten möglicherweise schwerwiegende Deckungslücken. Je nach Risikolage erweist sich aber als gravierendster Mangel der fehlende Versicherungsschutz für Vermögensschäden und für die Haftung aus Fehlen zugesicherter Eigenschaften.



Welche Versicherungsmöglichkeiten für solche Schäden haben Produzenten,

  • die, wie heute häufig der Fall, bestimmte Eigenschaften ihrer Produkte zusichern?
  • deren Produkte vom Abnehmer
      - mit anderen Produkten durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung verbunden werden?
      - weiterverarbeitet oder - bearbeitet werden, ohne dass eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Produkten stattfindet?
      - in andere Produkte eingebaut werden?
  • von Maschinen und Maschinenteilen, die von den Abnehmern in Anspruch genommen werden können, wenn die gelieferten Maschinen etc. Ausschuss produzieren?

Diese Fragen beantwortet unsere  Spezial-Haftpflichtversicherung für Produzenten.

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15.10.2000