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Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die Versicherung übernimmt die Kosten zur Behebung eines versicherten Schadens (Wiederherstellung eines technisch gleichwertigen Zustands).
Bei Teilschäden erstattet die Gesellschaft neben den Materialkosten auch die Kosten für Löhne, Fahrt-, Fracht- und sonstige für die Wiederherstellung notwendige Nebenkosten.
Bei Totalschäden wird der Neuwert einer technisch gleichwertigen Sache bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.
Als Neuwertversicherer nimmt die Gesellschaft auch bei Reparaturschäden keinen Abzug neu für alt vor.
Sofern keine Wiederbeschaffung erfolgt, wird der Zeitwert entschädigt.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers rechnet die Gesellschaft auch direkt mit der Reparaturfirma ab.
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28.10.2000
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